Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,791
BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88 (https://dejure.org/1988,791)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1988 - 9 CB 47.88 (https://dejure.org/1988,791)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1988 - 9 CB 47.88 (https://dejure.org/1988,791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Indische Militäroperationen gegen Tamilen

Vernehmung eines ausländischen Ministers zu hoheitlicher Tätigkeit als nicht erreichbares Beweismittel, § 363 ZPO, § 20 Abs. 2 GVG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Souveräner Staat - Völkergewohnheitsrecht - Immunität - Zeugenvernehmung - Indischer Minister - Ausschluss der Ladung - Berufung - Verfahrensfehler - Rügerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 678
  • NVwZ 1989, 353 (Ls.)
  • DVBl 1989, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann im Verwaltungsprozeß nach § 558 ZPO i.V.m. § 173 VwGO in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn ein Beteiligter das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach § 295 Abs. 1 ZPO verloren hat (vgl. Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 231 und stand. Rspr., z.B. Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 31).

    Denn jedenfalls kann nach der über § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß anwendbaren Vorschrift des § 558 ZPO die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn ein Beteiligter das Rügerecht - auch in bezug auf mögliche Verfahrensfehler bei der Ladung - bereits in der Berufungsinstanz nach § 295 Abs. 1 ZPO verloren hat (vgl. Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 231 <234 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]/235>).

    Das ist hier der Fall, denn der im Beschwerde- und Berufungsverfahren anwaltlich vertretene und in der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts erschienene Kläger und sein Prozeßbevollmächtigter haben ausweislich der Sitzungsniederschrift vor dem Verwaltungsgerichtshof rügelos zur Sache verhandelt und Beweisanträge gestellt, ohne daß sie - was für eine beachtliche Rüge im Sinne des § 295 Abs. 1 ZPO notwendig gewesen wäre - eindeutig zum Ausdruck gebracht hätten, sich mit dem gerügten Verfahrensverstoß nicht abfinden zu wollen (vgl. Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann im Verwaltungsprozeß nach § 558 ZPO i.V.m. § 173 VwGO in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn ein Beteiligter das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach § 295 Abs. 1 ZPO verloren hat (vgl. Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 - BVerwGE 19, 231 und stand. Rspr., z.B. Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 31).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags durch das Gericht (Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 31 = NJW 1988, 722).

  • BGH, 26.09.1978 - VI ZR 267/76

    Uneingeschränkte Immunität von souveränen Staaten nach Völkergewohnheitsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit genießen souveräne Staaten nach Völkergewohnheitsrecht, das gemäß Art. 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist (vgl. auch § 20 Abs. 2 GVG), uneingeschränkte Immunität, die auch die für sie handelnden Organe des Staates umfaßt (wie BGH, NJW 1979, 1101).

    Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit (acta iuris imperii) genießen souveräne Staaten nach Völkergewohnheitsrecht, das gemäß Art. 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist (vgl. auch § 20 Abs. 2 GVG), uneingeschränkte Immunität, die auch die für sie handelnden Organe des Staates umfaßt (vgl. BVerfGE 16, 27 [BVerfG 30.04.1963 - 2 BvM 1/62]; 46, 342 ; BGH, NJW 1979, 1101; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl. 1986, S. 93; von Schönfeld, NJW 1986, 2980; Geiger, NJW 1987, 1124).

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit (acta iuris imperii) genießen souveräne Staaten nach Völkergewohnheitsrecht, das gemäß Art. 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist (vgl. auch § 20 Abs. 2 GVG), uneingeschränkte Immunität, die auch die für sie handelnden Organe des Staates umfaßt (vgl. BVerfGE 16, 27 [BVerfG 30.04.1963 - 2 BvM 1/62]; 46, 342 ; BGH, NJW 1979, 1101; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl. 1986, S. 93; von Schönfeld, NJW 1986, 2980; Geiger, NJW 1987, 1124).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit (acta iuris imperii) genießen souveräne Staaten nach Völkergewohnheitsrecht, das gemäß Art. 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist (vgl. auch § 20 Abs. 2 GVG), uneingeschränkte Immunität, die auch die für sie handelnden Organe des Staates umfaßt (vgl. BVerfGE 16, 27 [BVerfG 30.04.1963 - 2 BvM 1/62]; 46, 342 ; BGH, NJW 1979, 1101; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl. 1986, S. 93; von Schönfeld, NJW 1986, 2980; Geiger, NJW 1987, 1124).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Ferner ist Indiendem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 18. März 1970 (BGBl. 1977 II S. 1472) bisher nicht beigetreten (vgl. das vorgenannte Verzeichnis "Völkerrechtliche Vereinbarungen" vom 4. Februar 1988, a.a.O., S. 383), dessen entsprechende Anwendung auf Vernehmungen in Verwaltungssachen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 10466.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5 = NJW 1984, 574).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Denn soweit sie als Sachverständige vernommen werden sollten, stand die Einholung weiterer Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO i.V.m. § 404, 412 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts; dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn sich dem Tatsachengericht eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in einer Reihe von Urteilen (vgl. etwa vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269) entschieden, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen in einem Bürgerkrieg oder bei bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen eine asylrechtlich erhebliche Gruppen- oder Einzelverfolgung in Betracht kommen kann.
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Die allgemeine Wiederholung der Tatbestandsvoraussetzungen ohne nähere Substantiierung von Art und Inhalt der konkreten Wahrnehmung einer als Zeugen benannten Person reicht nicht aus (Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80

    Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88
    Nach § 133 Nr. 3 VwGO ist ein Beteiligter u.a. dann nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten gewesen, wenn er zur mündlichen Verhandlung nicht (ordnungsgemäß) geladen war und an ihr daher weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten teilnehmen konnte (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 486.82 - BVerwGE 66, 311 und vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 4; ebenso BFHE 125, 28).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 9 C 486.82

    Verletzung der Rechte eines Verfahrensbeteiligten durch die Durchführung einer

  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77

    Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in den veröffentlichten Entscheidungen die Ablehnung von Beweisanträgen in der Vorinstanz darauf geprüft hat, ob die jeweilige Begründung im Prozessrecht keine Stütze findet und deshalb ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör anzunehmen ist, findet sich zumeist kein Hinweis darauf, ob der jeweilige Revisionsführer eine entsprechende Rüge bereits in der Vorinstanz angebracht hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. August 2005, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 313; Beschluss vom 29. September 2005, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 3; ferner grundsätzlich für die verfahrensfehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen: BVerwG, NVwZ 2000, Beilage Nr. 9, 99 ff. ; BVerwG, NJW 1989, 1233; NJW 1989, 678 f.; DVBl 1986, 148; in der Entscheidung vom 22. März 2001 - BVerwG 7 B 3/01, nach JURIS - wird im Sachverhalt beiläufig eine Gegenvorstellung des Revisionsführers in der Vorinstanz erwähnt, ohne dass dies in den Entscheidungsgründen als etwaiges Zulässigkeitserfordernis aufgegriffen wird).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß jedoch gemäß § 29 5 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO dieser Mangel spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt werden, wobei hierunter auch der Teil der mündlichen Verhandlung zu verstehen ist, der sich unmittelbar an den Verfahrensabschnitt anschließt, in dem der Verfahrensrechtsverstoß geschehen sein soll (vgl. die Beschlüsse vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97-, vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Buchholz § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 = NJW 1989, 1233 und vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 = NJW 1989, 678).
  • BVerwG, 12.12.2023 - 2 B 36.22
    Unter der nächsten mündlichen Verhandlung ist auch der Teil der mündlichen Verhandlung zu verstehen, die sich unmittelbar an den Verfahrensabschnitt anschließt, in dem der Verfahrensrechtsverstoß geschehen sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1998 - 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 ; Beschlüsse vom 30. September 1988 - 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84, vom 21. Juli 1997 - 7 B 175.97 - juris Rn. 5 und vom 31. März 2022 - 2 B 52.21 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 69 Rn. 14).
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines zusätzlichen Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38 , vom 6. Oktober 1987 BVerwG 9 C 12.87 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 und Beschluss vom 30. September 1988 BVerwG 9 CB 47.88 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 25 ).
  • BFH, 18.02.2008 - V B 35/06

    Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen - Änderungsbescheid im

    cc) Der bloße Hinweis des Klägers, die Rechtsfrage sei weiterhin klärungsbedürftig, weil gegen das Urteil des BFH in BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862 beim BVerfG ein Verfahren unter dem Az. 1 BvR 2241/04 anhängig sei, reicht für eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ebenfalls nicht aus (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. September 1988 9 CB 47/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1989, 678; BFH-Beschluss vom 14. März 2006 IV B 2/05, BFH/NV 2006, 1283, m.w.N.).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98

    Unterlassene Beeidigung eines Zeugen; Ermessen bei Vereidigung eines Zeugen;

    § 295 ZPO gilt gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß mit der Folge, daß der ungerügt gebliebene Verfahrensmangel nach § 173 VwGO i.V.m. § 558 ZPO in der Revisionsinstanz - und ebenso mit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht mehr geltend gemacht werden kann (stRspr; vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97 - sowie die Beschlüsse des Senats vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 = NJW 1989, 678 und vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Bucholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 = NJW 1989, 379).
  • BVerwG, 31.03.2022 - 2 B 52.21

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; richterliche Inaugenscheinnahme von Videos

    Unter der nächsten mündlichen Verhandlung ist auch der Teil der mündlichen Verhandlung zu verstehen, die sich unmittelbar an den Verfahrensabschnitt anschließt, in dem der Verfahrensrechtsverstoß geschehen sein soll (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 1988 - 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84, vom 8. Dezember 1988 - 9 B 388.88 - Buchholz § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 und vom 21. Juli 1997 - 7 B 175.97 - und Urteil vom 6. Juli 1998 - 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 ).
  • BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach §

    Ob die in dem Beweisantrag aufgestellte Behauptung überhaupt einer Klärung durch Zeugenbeweis zugänglich wäre und unter welchen Voraussetzungen der genannte Mitarbeiter des türkischen Generalkonsulats als Zeuge über seine hoheitliche Tätigkeit vernommen werden könnte, kann deshalb dahinstehen (vgl. hierzu etwa Beschluss vom 30. September 1988 BVerwG 9 CB 47.88 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtvorliegen eines

    Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 m.weit.Nachw. und Beschluß vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 25 ).
  • BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20

    Erfordernis der Überzeugungsgewissheit für die Verhängung einer

    Der Beteiligte muss vielmehr die ihm nach der Prozessordnung zu Gebote stehenden Möglichkeiten nutzen, um den Verfahrensmangel in der Instanz zu beseitigen (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - 6 C 21.76 - NJW 1977, 313 und Beschluss vom 30. September 1988 - 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 26; BFH, Beschluss vom 31. Januar 1989 - VII B 162/88 - NVwZ-RR 1990, 335 f.).
  • OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18

    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen

  • BFH, 27.11.2007 - V B 171/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Hinweis auf anhängige Verfassungsbeschwerde

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09

    Rücknahme einer durch Ehe mit einer Deutschen erteilten Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 07.06.1994 - 8 B 10.94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlenden Verfahrensmangels - Nichtruhen der

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 54.90
  • BVerwG, 11.05.1994 - 8 B 50.94

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör; Wohnungswesen:

  • VGH Hessen, 17.01.2003 - 3 UZ 484/01

    Gehörsrüge bei abgelehntem Beweisantrag

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 6.90

    Anforderungen an die Begründung der zulassungsfreien Verfahrensrevision -

  • BVerwG, 28.07.2004 - 2 B 67.04

    Unzureichende Substantiierung der Revisionszulassungsgründe

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 7.90

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Darlegung eines Vertretungsmangels

  • VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 3537/11

    Versteigerung mexikanischer Kunstgegenstände zulässig

  • BVerwG, 10.01.2001 - 6 B 42.00

    Freies Ermessen eines Tatsachengerichts hinsichtlich Art und Zahl einzuholender

  • BVerwG, 19.03.1993 - 8 C 25.90

    Revisionsrechtliche Geltendmachung "fehlender Urteilsgründe" als Verfahrensmangel

  • BVerwG, 15.06.1989 - 9 B 95.89

    Bestehen einer asylerhebliche Gefährdung von Tamilen in Sri Lanka - Vorliegen

  • OLG Hamm, 20.08.1998 - 16 U (Baul) 4/98

    Streit um die Höhe einer Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstückes;

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 B 77.93

    Versäumung der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht